Die „Verordnungen zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) schreibt vor, dass Ärzte nur „mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung“ alle Laser bedienen dürfen. Auch wenn Dermatologen mit Ihrem Facharzt die allgemeine Kompetenz zur Erbringung von Laserleistungen erworben haben, muss alle 5 Jahre ein Erhalt der Kenntnisse nachgewiesen werden. Das Zertifikat „Dermatologische Lasertherapie“ der Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) wurde im Mai 2021 der Verordnung nach NiSV angepasst. Die führenden dermatologischen Fachgesellschaften sind sich darüber einig, dass das Zertifikat somit einen geeigneten Nachweis darstellt. Entsprechende Hinweise und Publikationen finden Sie unter: www.akademie-dda.de/web/zertifikate.php
Unberührt hiervon bleibt die Notwendigkeit des Laserschutzkurses, der allgemein ebenfalls nur noch eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Der Laserschutzkurs (nach TROS 2018) und der Laser-Fachkunden-Nachweis (nach NiSV) sind zwei völlig unterschiedliche Nachweise.
Um die NiSV zu erfüllen, welche wie oben beschrieben, identisch mit den Anforderungen des DDA-Zertifikats „Dermatologische Lasertherapie“ ist, können Sie gleich mehrere Anforderungen auf einmal und ganz einfach auf der DDL-Jahrestagung erwerben.
Zu den acht online Lerneinheiten müssen Sie sich separat anmelden - nutzen Sie dazu gerne unsere Online Anmeldung.
Die Online-Seminare stehen ab Mitte Mai 2022 zum Abruf bereit.
Nähere Informationen zum Antragsformular sowie einige ergänzende Dokumente der DDA finden Sie hier :
Voraussetzung Zertifikat "Dermatologische Lasertherapie"
Antragsformular DDA Zertifikat „Dermatologische Lasertherapie"
Marketing Paket Lasertherapie der DDA